Bei Selektionsempfehlungen lässt sich nur schwer das Urteil überprüfen, weil bei der Ablehnung von Bewerbern (z. B. bei der Job-Bewerbung) nicht überprüft werden kann, ob diese zu Recht abgelehnt worden sind. - Die alleinige Überprüfung der angenommenen Bewerbern führt dagegen zu einer Überschätzung der Erfolgsquote. Ein ähnliches Problem taucht auch bei Patienten auf, die eine Therapie abbrechen. - Was würde passieren wenn man den Anteil der “zu unrecht abgelehnten hinzuziehen würde”
Bei Klassifikationsempfehlungen (z. B. Psychoanalyse vs. Verhaltenstherapie) kann die Erfolgsquote aller Behandlungsmöglichkeiten untersucht werden und eine Gegenüberstellung des Therapieerfolges stattfinden.